Beihilfe
Die Beihilfe ist eine eigenständige Kranken- und Pflegefürsorge für Beamte, Berufsrichter und Soldaten sowie deren Familien, niedergelegt für Bundesbedienstete in der Bundesbeihilfeverordnung. Beihilfeberechtigt sind Beamte sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige. Beihilfe wird als mindestens 50-prozentige Erstattung der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt (bspw. bei zwei Kindern zu 70 %). Für den verbleibenden Rest muss der Beamte selbst Vorsorge treffen. In Betracht kommen private Krankenversicherungen, weil diese auf die Beihilfe abgestellte Prozenttarife anbieten. Insgesamt dürfen die Erstattungen 100% der Aufwendungen nicht übersteigen. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch die Festsetzungsstelle ist Voraussetzung für die Erstattung. Mit den Rechnungen wird gleichzeitig ein Antragsformular bei der Beihilfestelle eingereicht. Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn keine vorrangigen Ansprüche auf Krankenversorgung oder Kostenerstattung bei anderen Versicherungsträgern bestehen.
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