Der Weg zu mir in die Therapie
Erstgespräch
Zunächst lade ich Dich und deine Bezugsperson zu einem Erstgespräch ein, welches ihr per Kontaktformular oder Telefon vereinbaren könnt. Im Rahmen des Gespräches klären wir den Anlass für die Kontaktaufnahme und ob eine psychotherapeutische Indikation besteht.
Gerne informiere ich euch über mögliche (alternative) Unterstützungsmaßnahmen und den empfohlenen weiteren Verlauf.
Das Erstgespräch dauert etwa 50 Minuten. Bitte beachte, dass das Erstgespräch bereits eine kostenpflichtige Leistung ist.
Bei getrennt lebenden Elternteilen ist das Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils erforderlich!
Bitte informiert euch vor dem Erstgespräch bei der Krankenkasse über die Bedingungen zur Kostenübernahme.
Zu unserem Erstgespräch können gerne folgende Unterlagen mitgebracht werden, falls vorhanden:
- gelbes U-Heft
- Vorberichte/Vorbefunde
- die letzten Zeugnisse (in Kopie)
Probatorische Sitzungen
Die weiteren sogenannten „probatorischen Sitzungen“ dienen dazu, dass wir uns besser kennenlernen und eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufbauen können. Auch wird der psychotherapeutische Auftrag geklärt und bereits mögliche Therapieziele formuliert. Zusätzlich findet in dieser Phase eine umfangreiche Diagnostik statt.
Gemeinsam entscheiden wir dann, ob wir einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen.
Behandlung
Die Behandlung findet in der Regel allein mit dem Kind oder Jugendlichen statt.
Die Behandlungsdauer und Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf und kann im Laufe der Therapie angepasst werden. Normalerweise dauert eine Therapiesitzung 50 Minuten und findet meist einmal pro Woche statt. Je nach Bedarf können z.B. auch Doppelstunden oder Termine alle zwei Wochen vereinbart werden.
Darüber hinaus finden in regelmäßigen Intervallen begleitend zur Einzeltherapie mit dem Kind oder Jugendlichen auch Stunden mit den Bezugspersonen statt. Dabei unterliegen alle Psychotherapeut*innen der ärztlichen Schweigepflicht.